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Gleichberechtigung:

Birte Maier: Rechtsstreit um Entgeltdiskriminierung

Die Journalistin Birte Meier ist den treuen “Frontal 21”-Zuschauern direkt vor Augen. Vielen anderen ist sie ein Begriff, seit 2015 ihr Rechtsstreit mit dem ZDF bekannt geworden ist. Der Grund für den Rechtsstreit: Die so genannte “Entgeltdiskriminierung”. Das Internetportal “Edition F” hat sich genauer mit dem Fall befasst. Wir fassen zusammen, welchen Einfluss dieser Fall auch auf die Filmbranche haben könnte. 

Noch heute ist es so, obwohl es eigentlich durch das Grundgesetz verboten ist – Männer verdienen für die selbe Arbeit mehr Geld als Frauen. Studien belegen, dass es immer noch rund 21 Prozent mehr Lohn sind, die Männer erhalten. Nachdem die preisgekrönte Journalistin Birte Meier herausfand, dass ihre männlichen Kollegen mit teilweise weniger Berufserfahrung mehr Lohn für die gleiche Arbeit bekommen, verklagte sie 2015 ihren Arbeitgeber wegen Entgeltdiskriminierung. Nachdem das Berliner Arbeitsgericht die Klage im Februar 2017 ablehnte, will Maier nun in der nächsten Instanz, dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, in Berufung gehen.

Der Fall schlägt immer größere Wellen, da das endgültige Urteil, das erst vor dem Bundesarbeitsgericht fallen könnte, als Grundsatzentscheidung gelten könnte. Deshalb hat sich nun auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eingeschaltet und zeigt sich solidarisch mit der Klägerin. Die GFF kommt oft zu einem Fall hinzu, bei dem die Mitglieder das Potential für ein Grundsatzurteil erkennen. Daher könnte Birte Maier mit ihrem Einsatz für eine faire und gleichberechtigte Bezahlung allen Frauen in Deutschland helfen, den Lohn zu erhalten, der ihnen zusteht. Da in diesem Fall das ZDF eine der Parteien vor Gericht ist, wird die Entscheidung auch für filmschaffende Frauen von Bedeutung sein.

Für den juristischen Laien scheint der Fall klar: Frauen und Männer haben durch das Anti-Diskriminierungsgesetz Anspruch auf den gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Das Problem in diesem Fall liegt in der Belegbarkeit der Tatsachen. Birte Maier ist beim ZDF als fest-freie Mitarbeiterin beschäftigt. Daher kann sie sich auch nur mit Kollegen im selben Arbeitsverhältnis vergleichen. In der ersten Instanz hat sie lediglich auf die Auskunft über das Gehalt ihrer Kollegen, die im gleichen Arbeitsverhältnis zum ZDF stehen, geklagt. Die mündlichen Aussagen von Maiers Kollegen reichen vor Gericht nicht aus, und die einzigen schriftlichen Lohnabrechnungen, die sie vorlegen konnte, stammen von einem mittlerweile pensionierten Kollegen. Diese seien demnach nicht mehr aussagekräftig.

Der GFF sieht in der Verweigerung der Auskunft über die Gehälter bereits einen Fehler der Justiz und stellt die Frage, wie der Beweis für eine Entgeltdiskriminierung ohne aussagekräftige Unterlagen erbracht werden soll. Mit dem Abweisen der Klage ist das ZDF nun nicht in der Pflicht, einen Nachweis zu erbringen, dass dort keine Entgeltdiskriminierung vorliegt. Meier erfährt seit dem Urteil des Berliner Arbeitsgerichts viel Solidarität, Zuspruch und Unterstützung.

Mit dieser Ausgangsposition geht Birte Meier nun in die nächste Instanz, es könnte nicht die letzte sein. Egal, wie dieser Rechtsstreit ausgehen wird, es wird nicht nur für Birte Meier, sondern für alle berufstätigen Frauen eine wichtige Entscheidung werden. Auch die Frauen in der Filmbranche würden mit Sicherheit von einem Sieg Meiers vor Gericht profitieren könne. Denn auch die Filmbranche wird wohl nicht frei von Entgeltdiskriminierung sein.

Den ausführlichen Bericht von Edition F finden Sie hier.

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  1. GFF unterstützt Entgeltgleichheits-Klage einer ZDF-Journalistin – GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

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