Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von 3,1 Millionen Euro gegen die Studio Berlin Adlershof (SBA) GmbH, die Studio Berlin Broadcast GmbH sowie die Bavaria Studios & Production Services GmbH verhängt.
Grund für die Strafe ist die “Beteiligung an einem kartellrechtlich unzulässigen Informationsaustausch”. Die tatbeteiligte MMC Studios Köln GmbH beantragte eine Kronzeugenregelung, weswegen gegen das Unternehmen kein Bußgeld verhängt wurde. Das Bundeskartellamt nennt dies eine “Bonusregelung”.
Die Unternehmen, ansässig in Berlin, Köln und Grünwald bei München, hatten zwischen September 2011 und Dezember 2014 regelmäßig Zusammenkünfte abgehalten, bei denen Preise, Angebotsinhalte, Angebotsverhalten und weitere Informationen ausgetauscht wurden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Beteiligten wollten über den Austausch sensibler Informationen wie z.B. die eigene Preiskalkulation den Preiswettbewerb beim Betrieb von Studios für TV- und Filmproduktionen eindämmen und die Erlössituation ihrer Unternehmen verbessern. Ein so weitgehender Informationsfluss zwischen konkurrierenden Unternehmen kann den Wettbewerb ebenso einschränken wie Preisabsprachen.“
Das Bußgeld wurde gemindert, weil die Unternehmen bei der Aufklärung kooperiert haben. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig und können vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angefochten werden.