“Die wirtschaftliche Situation von selbständigen Studiokameraleuten entwickelt sich bundesweit dramatisch. Die Honorare stagnieren seit Jahren – die Auftragslage sinkt durch Auswirkungen einer oberflächlich gehaltenen Ausbildungspolitik unseres Faches sukzessiv. Die E- und Studio-Kameraleute leiden unter den immer schlechter werdenden Arbeitsbedingungen und deren Folgen (keine nötigen Rücklagen, geschweige denn Altersvorsorge).”
Geplant ist eine Diskussion mit Guntram Schuschke von Fair TV und Rechtsanwalt Michael Meyer-Davies. Zu den weiteren Gästen gehören Pressevertreter, Verbandsvertreter der Filmschaffenden und des BVK.
Im Zentrum des Kongresstages stehen folgende “10 Fragen”:
Was bedeutet Bildurheber oder Leistungsschutzberechtigter hinsichtlich E- / Studiokamera?
Ist eine Vernetzung zum Zweck der Honorarharmonisierung möglich?
Kann es eine Beteiligung an den Erlösen geben?
Ist der Status als Selbständiger im Verbundkamerasystem geklärt?
Wie kann die negative Honorarentwicklung gestoppt werden?
Wie gehe ich mit Dumping um?
Was sind die kartellrechtlichen Bedenken hinsichtlich Honorarabsprachen?
Wie sieht eine vernünftige Kalkulation aus?
Welche Merkmale muss der Stäntändige erfüllen?
Was bedeutet das neue Gesetz zur Scheinselbständigkeit für die E- / Studiokameraleute?
Der geplante Tagesablauf mit den drei Themenblöcken: