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BVFK stärkt Urheberrechte und sorgt für Transparenz

BVFK sieht Urhebercheck als Meilenstein für Kameraleute

Sind Fernsehkameraleute Urheber? Diese Frage wurde lange diskutiert – und nun klar bejaht. Kameraleute sind nicht nur technische Dienstleister, sondern auch Bildgestalter mit urheberrechtlichen Ansprüchen. Doch wie lassen sich diese durchsetzen? Der BVFK-Urhebercheck hilft Mitgliedern, ihre Rechte einzufordern und eine angemessene Vergütung sicherzustellen.

Die Frage, ob Fernsehkameraleute Urheber sind, beschäftigte den Bundesverband der Fernsehkameraleute​ (BVFK)  viele Jahre und wurde 2020 durch ein unabhängiges Gutachten klar positiv beantwortet. Kameraleute sind nicht nur technische Dienstleister, sondern ebenso Bildgestalter und somit Schöpfer von Werken, die unter das Urheberrecht fallen. Doch was bedeutet das konkret? Welche Rechte ergeben sich daraus, und wie kann der BVFK seine Mitglieder unterstützen? Die Antwort liefert der neue BVFK-Urhebercheck.

Kameraleute haben das Recht, über die weitere Nutzung ihrer Bilder informiert zu werden. Dieses Wissen ermöglicht es dem Berufsverband zu prüfen, ob eine angemessene Vergütung vorliegt. Laut Urheberrecht muss diese Vergütung angemessen sein und sich an der weiteren Nutzung orientieren. Doch in der Praxis stoßen Kameraleute oft auf Widerstand, wenn sie Informationen über die Verwendung ihrer Werke einfordern. Viele Auftraggeber kommen ihrer Auskunftspflicht nicht nach, was den BVFK zum Handeln bewegt hat.

Mit dem BVFK-Urhebercheck hat der Verband ein innovatives Instrument geschaffen, das Mitgliedern hilft, ihre urheberrechtlichen Ansprüche einfach und rechtssicher geltend zu machen. Es laufen im Rahmen des Urheberchecks bereits einige Verfahren, in denen es realistische Möglichkeiten gibt, Nachvergütungen für die Fernsehkameraleute zu erwirken.

Was genau leistet der Urhebercheck?

• Er fordert im Namen der Kameraleute die relevanten Auskünfte ein.
• Er sammelt und wertet die erhaltenen Informationen aus.
• Er setzt sich bei ausbleibenden Antworten für die Kameraleute ein.

Diese Auskünfte sind der erste Schritt zu einer Nachvergütung, da sie transparent machen, in welchem Umfang die Werke genutzt wurden. Dadurch lässt sich die Angemessenheit der Vergütung überprüfen und, falls erforderlich, nachträglich einfordern.

So funktioniert der BVFK-Urhebercheck:

  1. Formular ausfüllen – das dauert nur wenige Minuten.
  2. Der BVFK übernimmt den Rest – er versendet die Anfragen, wertet die Antworten aus und informiert über das Ergebnis.
  3. Auf Basis der Auskünfte prüft der BVFK, ob eine Nachvergütung oder weitere Maßnahmen sinnvoll sind.

Der Anspruch auf Auskunft ergibt sich aus den neuen Regelungen in §§ 32d und 32e UrhG. Diese Vorschriften stärken die Rechte von Urhebern und sorgen für Transparenz über die Nutzung ihrer Werke, eine angemessene Vergütung für jede Nutzung sowie Nachvergütungsansprüche auch gegenüber Lizenznehmern. Neu ist, dass Vertragspartner proaktiv einmal jährlich Auskünfte geben müssen. Auch die Vertragspartner dieser Vertragspartner sind nun auskunftspflichtig.

Zahlreiche Urteile unterstreichen die Bedeutung dieser Rechte. So hat das OLG Köln entschieden, dass Sender wie RTL ihre Werbeeinnahmen offenlegen müssen. Ein weiteres richtungsweisendes Urteil des LG Hamburg sprach einem Schriftsteller eine Nachvergütung von über 5 Millionen Euro zu – ein klares Zeichen, dass Urheber fair entlohnt werden müssen.

Viele Auftraggeber ignorieren oder verzögern die Informationspflichten. Der BVFK-Urhebercheck hilft dabei, dieses Recht durchzusetzen und die Kontrolle über die eigene Arbeit zurückzugewinnen. Das Ziel des BVFK ist eine angemessene Vergütung für alle Urheber.

Für BVFK-Mitglieder ist dieser Service kostenlos. Der BVFK setzt damit neue Maßstäbe und ermöglicht seinen Mitgliedern, ihre urheberrechtlichen Ansprüche konsequent wahrzunehmen und durchzusetzen. [15542]

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