Lange fühlten sich die Mitglieder des Bundesverbandes Kinematografie (BVK) nicht ausreichend durch die in ihrem Bereich vergleichsweise schwach besetzte ver.di vertreten. In Zukunft kann die Organisation nun selbst mit dem Arbeitnehmerverband als tariffähige Organisation in Verhandlungen treten.
Im Januar 2016 wurde auf der Mitgliederversammlung des BVK in Berlin die Umwandlung des Berufsverbands in eine tariffähige Organisation beschlossen. Nach konstruktiven Diskussionen stimmte eine große Mehrheit für den Antrag.
Nun ging die Bestätigung der Satzungsänderung im Vereinsregister München beim BVK ein. Diese ist rückwirkend seit dem 05. Oktober 2016 rechtskräftig. Ab sofort tritt der BVK sowohl als Berufsverband, als auch als Gewerkschaft auf und kann im Interesse der Mitglieder Tarifverhandlungen führen. In welchem Umfang und in welcher Qualität der Verband die neuen Befugnisse nutzen wird, soll bei einer Klausurtagung des Vorstands im November beschlossen werden.
Auch der neue Vorstand ist nun für die Wahlperiode 2016-2018 eingetragen.