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Bundesverkehrsminister Dobrindt legt Entwurf vor

Einheitliche Regeln für den Betrieb von Drohnen

Was muss man alles beachten, wenn man eine Drohne starten möchte? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, da es derzeit eine Vielzahl von Regelungen gibt. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat nun eine Neuregelung auf den Weg gebracht.

Drohnenverordnung BMVI
(Bild: Foto: Screenshot PDF BMVI)

Der Entwurf, der heute zur Kenntnis ins Bundeskabinett eingebracht wurde, beinhaltet einige wesentliche Regelungen, wie zum Beispiel die Frage, ab wann eine Starterlaubnis eingeholt werden muss, welche Kenntnisse für den Betrieb erlangt werden müssen oder unter welchen Bedingungen Drohnen grundsätzlich nicht verwendet werden dürfen.

Der Entwurf ist auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu finden und liegt auch als PDF-Merkblatt vor.

Wie so oft bei solchen pauschalen Regelungen lassen sich sofort Situationen finden, in denen eine Regel unsinnig erscheint. Zum Beispiel braucht man die eigene Drohne auf manchen Bergen nur wenige Meter seitwärts fliegen lassen, schon ist die maximal erlaubte Flughöhe von 100 Metern über Grund überschritten. Nichtsdestoweniger ist eine einheitliche Regelung schon einmal ein richtiger Schritt. Die Verordnung wird höchstwahrscheinlich übernommen und dieses Jahr in Kraft treten.

Hier ein Statement von Alexander Dobrindt:

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