Europäischer Gerichtshof stellt Haftung von Filesharing-Plattformen fest
von Redaktion,
Wie der Europäische Gerichtshof nun entschied, ist die Zugänglichmachung und die Verwaltung urheberechtsverletzender Werke wie Filme oder Musik über eine Filesharing-Plattform wie “The Pirate Bay” gleichzusetzen mit einem “Akt der öffentlichen Wiedergabe” und verstößt damit gegen das Urheberrecht.
Diese Entscheidung soll nun für die Kreativen in der Film und Musikbranche für mehr Schutz des Urheberrechts sorgen. So sollen Filesharing-Plattformen in der EU einfacher strafrechtlich verfolgt werden können, sollten Urheberrechtsverletzungen angezeigt werden können. Der Gerichtshof entschied eine Verletzung nach Art. 3 Abs. 1 der InfoSoc-RL 2001/29/EG und stellt dadurch die Haftung der Internetplattformen fest. Der Betreiber solcher Dienste spielt nach Ansicht des Gerichts eine wesentliche Rolle beim Zugänglichmachen von rechtsverletzenden Inhalten. Daher haben die Betreiber solcher Sharing-Dienste die Kenntnis darüber, dass mit ihrem Zutun Urheberrechtsverletzungen durchgeführt werden und der Betreiber der Plattform seinen Nutzen aus diesem Verstoß zieht. Dies gilt insbesondere, da die Anbieter seine Seite gewerblich nutzt und Einnahmen unter anderem durch Werbebanner und ähnliches bezieht.
Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat sich zu Wort gemeldet und begrüßt die Entscheidung des EuGH, die zu mehr Rechtssicherheit zugunsten der Rechteinhaber führen wird. Es bleibt nun abzuwarten, wie das nationale niederländische Gericht in der Sache zu “The Pirate Bay” entscheiden wird. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Rücken dürften die Chancen für die Urheber gestiegen sein. Es könnte sogar möglich sein, dass einzelne Internetprovider nun ihren Kunden den Zugang zu illegalen File-Sharing-Plattformen verweigern können, nun da diese auch als illegal gelten.
Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer Bundesverband Musikindustrie: “Das Urteil zu ‚The Pirate Bay‘ vom heutigen Tage ist ein überfälliges Urteil, das endlich die zentrale Rolle dieser Plattform bei der illegalen Verbreitung von Inhalten anerkennt. Es handelt sich um eine richtungsweisende Klarstellung auf europäischer Ebene, die die zukünftige Rechtsdurchsetzung gegenüber Plattformen auf eine neue Grundlage stellen wird. Trotz der Branchen-Erfolge im Digitalgeschäft darf nicht vergessen werden, dass Rechtsverletzungen auch heute noch massenhaft begangen werden und die Verantwortung der diversen Beteiligten immer noch nicht hinreichend geklärt ist.”