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Filmförderungsgesetz

FFG-Novelle in den Startlöchern

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Das Filmförderungsgesetz (FFG) wird regelmäßig überarbeitet, um die sich verändernden Bedingungen für die Branche zu berücksichtigen. Die Diskussion um die Novelle, die ab 2017 greifen soll, hat begonnen. Denn schon Ende Juni 2015 soll ein Evaluierungsbericht dafür die Grundlage bilden. Dazu hat sich die Gewerkschaft Verdi mit Forderungen zu sozialen Mindeststandards, Urhebervergütungen, der Filmabgabe ausländischer Unternehmen und der Weiterbildung der Filmschaffenden zu Wort gemeldet.

So sollen die Produzenten künftig die Einhaltung tarifvertraglich vorgegebener Mindeststandards zusichern, wenn sie Fördermittel der Filmförderungsanstalt FFA beantragen. Verhindert werden soll dadurch, dass nicht tarifvertraglich gebundene Produzenten zwar entsprechend kalkulieren, „aber die finanziellen und sozialrechtlichen Folgen der Arbeitszeitregelungen, etwa bei der Abgeltung von Mehrarbeit über Zeitkonten, nicht einhalten.“

In die Förderkriterien sollen „Gender- und Diversity-Aspekte“ aufgenommen werden. „So ist in den Gewerken Licht und Bühnentechnik, bei Regie und Kamera und im Bereich Produktionsleitungen häufig weniger als ein Drittel der Beschäftigten weiblich. Beim Schauspiel sind die Verhältnisse ausgewogen, aber schon im Bereich Ton, FilmeditorInnen und den Gewerken der Ausstattung, wozu Szenenbild, Requisite, Kostüm- und Maskenbild gehören, sind Männer zu weniger als einem Drittel beschäftigt“, wird dazu ausgeführt.

Im Vorabzug förderfähig werden sollen nach dem Wunsch von Verdi die zusätzlichen Kosten, die durch die Verträge zwischen Verdi und dem Schauspielerverband BFFS mit der Produzentenallianz über die Abgeltung von Erlösen aus Zweitverwertungen entstehen. Das würde zwar die Rückzahlung von Fördermitteln verzögern und wohl auch deren Höhe reduzieren, sei aber durch das Urheberrecht gefordert und gerechtfertigt.

Der FFA-Auftrag, die Struktur der Filmbranche zu verbessern, soll durch Maßnahmen erweitert werden, die sich auf die Beschäftigungssituation der Filmschaffenden beziehen.

Die im FFG schon vorgegebene Unterstützung der gesamtwirtschaftlichen Belange der Branche „einschließlich ihrer Beschäftigten“ erfordere außerdem die Wiedereinführung von Förderaktivitäten zur Weiterbildung von Filmschaffenden. „Learning by doing“ am Set reiche nicht aus, um die Qualität im internationalen Wettbewerb zu sichern.

Auf der Finanzierungsseite ist die Heranziehung von Video On Demand-Anbietern mit Geschäftssitz im Ausland einer der Kernpunkte. Die im FFG 2014 (§66a Absatz 2 Satz 2) enthaltene Regelung wurde jedoch wegen Bedenken aus der EU-Kommission außer Kraft gesetzt. Verdi hält diese Regelung dagegen für europarechtlich unbedenklich. Verwiesen wird darauf, dass Streamingdienste wie Netflix, Amazon Instant usw. sich „mit deutschsprachigen Plattformen und deutschsprachigen bzw. bei fremdsprachlichen Originalen mit synchronisierten Angeboten gezielt auch an deutsche Kundinnen und Kunden wenden und damit hierzulande Umsätze erwirtschaften“. Dies rechtfertige eine Abgabepflicht zur Beteiligung an der Branchenförderung dieser Produkte.

Verdi fordert weiter einen Sitz im Verwaltungsrat der FFA und Mitsprache über die Vertretung der Filmschaffenden-Organisationen im FFA-Präsidium sowie Geschlechtergerechtigkeit in allen Gremien der FFA.

Die Verdi-Stellungnahme steht hier zum Download zur Verfügung. Auf der Website der FFA findet sich die aktuelle Fassung des Filmfördergesetzes.

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