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Erstmalige Beteiligung an Ausschüttungen nach Ergänzungstarifvertrag

Filmtonschaffende werden an Kinoerlösen beteiligt

Ab diesem Jahr werden nach langem Ringen, auch die Filmtonschaffenden endlich am wirtschaftlichen Erfolg deutscher Kinofilme beteiligt. Die Berufsvereinigung Filmton hat durchgesetzt, dass Gewinne nach dem „Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm“ auch an sechs anerkannte Filmtonberufe ausgeschüttet werden.

Die Berufsvereinigung Filmton hat durchgesetzt, dass Gewinne nach dem „Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm“ auch an sechs anerkannte Filmtonberufe ausgeschüttet werden. Die Deutsche Schauspielkasse (DESKA), die vom Bundesverband Schauspiel (BFFS) gegründete wurde, wird die Verteilung der Gelder übernehmen. Bereits seit 2002 soll laut Urheberrecht in den §32 und §32a, eine angemessene Erlösbeteiligung aller Urheber eines Filmwerks gewährleistet sein. Nun können sich auch die Filmtonschaffenden zu den Beteiligten laut „Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm“ zählen.

Der Ergänzungstarifvertrag wurde 2013 verhandelt und gilt für Filme, die nach Februar 2014 produziert wurden. Werden Kinofilme so erfolgreich, dass die darin festgelegten Beteiligungsschwellen überschritten werden, fallen Erlösbeteiligungen für daran beteiligten Urheber an. Die Anrechte des Bereichs Tongestaltung innerhalb der Beteiligungssätze liegen bei 5,48% für Realfilme, 9,18% für Animationsfilme und 11,90% für Dokumentarfilme. Die Beteiligungssätze sind gestaffelt in 7,5%, 12,5% bzw 15% der sogenannten „weiteren Erlöse“.

Die genannten Beteiligungen gelten nur für Kinoproduktionen. Für TV-Produktionen verhandeln seit 2015 ARD, DEGETO und Produzentenallianz mit ver.di und Vertretern von Filmverbände um eine Erlösbeteiligung. Eine Einigung ist noch nicht erreicht.

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