Seit 2009 gehörten die roten Sperrtafeln mit dem Kommentar „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar“ auf der Videoplattform YouTube zum Tagesgeschäft. Viele Musikliebhaber ärgerten sich oft über den aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung entgangenen Genuss. Diese Zeiten gehören nun der Vergangenheit an. Die Verwertungsgesellschaft GEMA und YouTube einigten sich am gestrigen Dienstag.
Die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, wollte für die rund 70.000 Mitglieder eine einheitliche Vergütung erzielen, sollte auf ihre Musikwerke zugegriffen werden. YouTube weigerte sich, für die Nutzung zu zahlen und sieht die Uploader der Videos als Abgabepflichtigen an. Lange schienen die Fronten verhärtet, und kaum jemand rechnete noch mit einer Einigung.
Nun aber der Paukenschlag: Die Kontrahenten in diesem Konflikt verkünden eine Einigung. Trotz der unterschiedlichen Auffassungen von der GEMA und YouTube einigten sie sich auf eine einheitliche Regelung. Also können sich alle User ab sofort auch wieder Musikvideos, der durch die GEMA vertretenen Urheber ansehen. Für jeden Aufruf eines Videos führt YouTube nun eine Gebühr an die GEMA ab. Über die Höhe der Abgabe schweigen sich die beiden Vertragspartner aus.
„Nach sieben Jahren zäher Verhandlungen markiert der Vertragsabschluss mit YouTube einen Meilenstein für die GEMA und ihre Mitglieder. Unserem Standpunkt, dass Urhebern auch im digitalen Zeitalter eine angemessene Vergütung zusteht, sind wir trotz aller Widerstände treu geblieben. Entscheidend ist, dass der jetzt erzielte Lizenzvertrag sowohl die Zukunft als auch die Vergangenheit abdeckt. Mit diesem Abschluss können wir unseren Mitgliedern die Tantiemen sichern“, kommentiert Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, die Vereinbarung.
Die komplette Pressemitteilung der GEMA finden Sie hier.