Die vom Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) und Ver.di angestoßenen Verhandlungen mit den ARD-Anstalten, ARD-Degeto und der Produzentenallianz drehen sich um Vergütungen für Urheber und ausübende Künstler in Auftragsproduktionen. Nicht betroffen sind Eigenproduktionen der ARD-Anstalten, da diese von den Tarfiverträgen gedeckt sind.
Ziel der Verhandlungen, an denen auch weitere Berufsverbände weiterer Gewerke teilnehmen, ist “eine Branchenlösung, die alle urheberrechtlich relevanten Gewerke und möglichst viele relevante Berufsverbände umfasst. Am Ende der Verhandlungen sollen ein Tarifvertrag und eine gemeinsame oder mehrere abgestimmte Vergütungsregeln stehen. Allen an den Verhandlungen beteiligten Verbänden soll damit eine Vereinbarung des Verhandlungsergebnisses ermöglicht werden.”
IVS-Vorstand Till Völger dazu: “Unser Ziel sind nutzungsbezogene angemessene Vergütungen der Leistungen. Da über Auftragsproduktion der ARD-Anstalten verhandelt wird, ist die wirtschaftliche Bedeutung für die Synchron-Branche begrenzt. Allerdings sind wird als Synchronschauspielerinnen und -schauspieler beispielsweise im Bereich deutschfremdsprachiger Co-Produktionen betroffen.”
Erst kürzlich hatte Synchronschauspieler Marcus Off in einem Prozess eine Nachvergütung erwirkt.