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Sounddesign und Zweite Tonassistenz im Tarif verankert

Im neu ausgehandelten Tarifvertrag für auf Produktionsdauer angestellte Film- und Fernsehschaffende finden sich erstmals verbindliche Regeln und Aussagen zu den Gewerken Sounddesign und 2. Tonassistenz. Die Berufsvereinigung Filmton (bvft) sieht hierin eine “Richtschnur zur Berechnung der Mindestgagen” in den Gewerken.

Neben der Begrenzung auf maximal zwölf Arbeitsstunden pro Tag und einer Gagenerhöhung um 7,6 Prozent für bereits im Tarif vertretenen Berufsbilder konnten also auch weitere Gewerke in den Tarifvertrag aufgenommen werden. Für das Sounddesign ist eine Wochengage von 1480 Euro auf Lohnsteuerkarte vorgesehen, die 2. Tonassistenz soll mit 819 Euro vergütet werden.

Bei Sounddesignern wurde der Zusatz “soweit beim Produzenten angestellt” eingetragen. Dennoch sieht die bvft in der Aufnahme des Gewerks einen Durchbruch. Nach Ansicht der Vereinigung wird diese festgehaltene Wochengage bei den Postproduktionshäusern als Richtwert dienen. 

bvft-Vorstands- und Gründungsmitglied Kirsten Kunhardt führt aus: “Als wir uns vor 15 Jahren mit der Idee trafen, einen Verein zu gründen, war die Einführung eines Mindesttarifs eine der grundlegenden Überlegungen, um den Preisverfall in der Filmtonpostproduktion aufzuhalten. Mit der Aufnahme des Sounddesigns in die Gagentabelle des Tarifvertrags ist nun nach mehrmaligen, schwierigen Verhandlungen eines der ursprünglichen Ziele, das zur Gründung der bvft führte, erreicht worden. Erstmalig ist damit schwarz auf weiß festgesetzt, was für die Arbeit von hochspezialisierten Sounddesignerinnen und Toneditoren mindestens bezahlt werden muss.”

Auch die Aufnahme der Zweiten Tonassistenz sieht die Vereinigung als Erfolg an. Hier wird eine Grundlage für die Budgetierung von dreiköpfigen Tonteams am Filmset gelegt. Dabei soll die Zweite Tonassistenz nicht als preiswerte, zusätzliche Erste Assistenz gesehen werden, sondern als “Tongeräteassistenz” zum Einsatz kommen. Dies wurde auch von Produzentenseite eingeräumt.

Der Tarifvertrag soll am 29. Juni 2018 unterzeichnet werden. Weitere Infos finden Sie hier.

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