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"Jetzt sind die Länder in der Verantwortung"

Ver.di erreicht Einigung über Altersversorgung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Am heutigen 29. September 2017 konnte nach schwierigen und langwierigen Verhandlungen endlich Vollzug gemeldet werden: Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di konnte eine Einigung mit der ARD, inklusive der Deutschen Welle, und dem Deutschlandradio über die Regelungen zur Altersversorgung erzielen.

Von den öffentlich-rechtlchen Sendeanstalten ARD und ZDF wurden den Ländern Vorschläge für die Zukunft des öffentlich rechtlichen Rundfunks vorgelegt. Diese sehen eine Kostensenkung und Strukturreformen vor, ohne dabei die Qualität der Beiträge und Produktionen zu vernachlässigen.

“Jetzt sind die Länder in der Verantwortung, sich ihrerseits konstruktiv für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzusetzen”, erklärte Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender. Dabei sei es wichtig, die geplanten Reformen und Kostensenkungen nicht auf Kosten der Beschäftigten umzusetzen. “Die Verantwortlichen müssen Klarheit darüber schaffen, wie sich die von den Anstalten heute den Ländern vorgelegten Vorschläge für neue Strukturen konkret auf die Kolleginnen und Kollegen auswirken. Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk voranbringen will, kann das nur mit, nicht gegen die Beschäftigten tun. Konzepte zur Reorganisation, die auf Ausgliederungen oder eine Verschlechterung von Arbeitsbedingungen setzen, werden daher keine Akzeptanz finden”, so Werneke weiter.

Ende Juli wurde die grundliegende Einigung erzielt, mit dem Ablauf einer Frist wird der Entwurf nun an die Länder weitergegeben. Der Entwurf sieht im Groben vor, dass die Betriebsrenten der bereits bestehenden Verträge geringer steigen als die Gehälter. Bei neuen Verträgen wird eine beitragsorientierte Altersversorgung eingesetzt.

“Mit dem nun gültigen Abschluss leisten die Beschäftigten einen wichtigen Beitrag für die Zukunftssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dafür akzeptieren sie persönliche Einschnitte”, räumte Werneke ein.

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