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Reform bleibt hinter Erwartungen zurück

Ver.di fordert umfangreichere Reform des Urhebervertragsrechts

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist nicht zufrieden mit dem neuen Urhebervertragsrecht, welches der Bundestag am Donnerstag, den 15. Dezember verabschiedet hat. Ver.di würde sich eine umfangreichere Reform wünschen, welche mehr auf die Urheber eingeht. 

Verdi“Das neue Gesetz hilft den Kreativen kaum. Gewollt war ein Gesetz zur Stärkung der Urheberinnen und Urheber, doch davon ist wenig übrig geblieben”, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Konkret meint Werneke damit die Regelungen zum Verbandsklagerecht für Gewerkschaften und Verbände. Dieses wurde stark eingeschränkt und macht es einem Gewerkschaftsverband wie ver.di schwer, seine Mitglieder als kollektiv zu vertreten.” Leider konnten sich die Verwerter an vielen Stellen durchsetzen, so dass das Verbandsklagerecht auf ein Minimum beschränkt wird” so Werneke weiter. 

Auch sehr skeptisch steht der Stellvertretende ver.di-Vorsitzende die neue Regelung zum Zweitverwertungsrecht. Diese sieht vor, dass alle Urheberinnen und Urheber nach zehn Jahren ein Zweitverwertungsrecht bei pauschaler Vergütung erhalten. Darin bestehe die Gefahr, dass eine Pauschalvergütung “hoffähig” gemacht würde. Stattdessen müsse das Recht auf Zweitverwertung genutzt werden, um die in vielen Bereichen der Medien- und Kulturbranche üblichen Ewigkeitsverträge zurück zu drängen, so die Forderungen von Werneke.

Einen Sieg können die Urheberinnen und Urheber sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler allerdings verzeichnen. Diese haben jetzt jährlich und ohne Anlass Anspruch auf Auskunft über die Nutzung Ihrer Werke. Dieser Anspruch gilt auch für einige Bereiche der Lizenzkette und war Teil einer Forderung von ver.di.

“Wir hoffen zumindest, dass dieser Gewinn an Transparenz dazu führt, dass mehr Verwerter von vornherein angemessen vergüten. Jetzt kann zudem nicht nur der Auftragsproduzent als direkter Vertragspartner, sondern etwa auch der dahinter stehende Sender auf Auskunft in Anspruch genommen werden”, so Werneke. “Verwertungsgesellschaften sind ein Erfolgsmodell. Die neue Regelung zur Beteiligung von Verlegern an den Einnahmen erlaubt es, den fast 60 Jahre lang praktizierten Kompromiss fortzusetzen, Einnahmen nach festen Quoten zwischen Urhebern und Verlagen zu verteilen. Allerdings erwarte ich nun harte Auseinandersetzungen um die konkrete Ausgestaltung der Verteilungsquoten in den Verwertungsgesellschaften. Schließlich hat es sich herum gesprochen, dass nicht zuletzt die Verlage ein besseres Urhebervertragsrecht verhindert haben.”

Urheberinnen und Urheber sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler sind in ver.di in den Bereichen Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS), dem Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke (VdÜ), der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) sowie in den Bereichen Rundfunk, Film, AV-Medien (RFAV/ver.di FilmUnion), Musik, Darstellende und Bildende Kunst organisiert. Insgesamt vertritt ver.di 45.000 Mitglieder aus den genannten Bereichen.

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