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Lizenzen für Internet-Content

Creative Commons und Video-Plattformen: Vorsicht Fallstricke!

Mit den Creative-Commons-Lizenzen existiert ein Baukasten-System, durch das sich Internet-Content mühelos mit der gewünschten Lizenz versehen lässt. Aber in der Realität gibt es aufgrund mangelnder Akzeptanz dieses Systems manchmal Schwierigkeiten. Die liegen bei Video-Plattformen hingegen ganz woanders.

Screenshot vom Bild des Teppichs von 1456 auf dem der Halley’sche Komet abgebildet ist. Auf Flickr.com bereitgestellt unter der CC0-Lizenz von Lucas Livingston vom Ancient Art Podcast.

Bei der Recherche des Fotos vom Wandteppichs von Bayeux hatte ergeben, dass es vom Urheber mit der Lizenz CC-BY versehen wurde. Damit sollte es also keine Probleme selbst bei kommerzieller Verwendung für ein TV-Dokumentarprojekt geben, solange der Name des Fotografen genannt wird – soweit die Theorie. Die Realität zeigt allerdings, dass allein die Erwähnung des Begriffs „Creative Commons“ gegenüber der Sendeanstalt beinahe blankes Entsetzen auslöst, denn über die Differenzierungen in den verschiedenen Lizenzen ist dort nicht immer allzu viel bekannt. Oft wird geargwöhnt, der fertige Film müsse nun auch unter Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht und eventuell gar zur allgemeinen Nutzung freigegeben werden – was CC-BY-SA entspräche. Auch wenn sich solche Bedenken mit Geduld und bereitwilligem Teilen von Detailwissen manchmal ausräumen lassen, bleibt doch ein gewisses Misstrauen bestehen. Am liebsten sähe die Abteilung Honorare und Lizenzen doch eine schriftliche Einverständniserklärung des Urhebers.

Aber um genau diesen Schritt überflüssig zu machen, gibt es schließlich die Creative-Commons-Lizenzen. Absolutes Neuland sollten sie in den Rundfunkanstalten allemal nicht sein. Einige ausgewählte Sendungen des Bayrischen und Norddeutschen Rundfunks werden immerhin schon seit etlichen Jahren unter CC-Lizenzen veröffentlicht.

Standardlizenzen: Youtube & Co.

„Kometen sind wie Messer“, sagt Ulrich Walter, Ex-Astronaut und Dozent für Raumfahrt an der TU München bei einem weiteren Interview für den Film über die Rosetta-Mission. „Mit einem Messer kann man töten, das ist die schlechte Seite, aber man kann damit auch Brot schneiden. Und genau so sind Kometen und Asteroiden auch. Wir können eine Menge über sie lernen, oder sie können bei uns einschlagen und uns töten, und zwar richtig töten. Ich meine, massenhaft ausrotten.“ Prägnant formuliert – das hört sich richtig gefährlich an. Es wäre nun nicht schlecht, für diese Bedrohung aus dem All einen entsprechenden Video-Beleg zu finden. Zum Glück ist der Einschlag eines etwa 20 Meter großen Meteoriten bei Tscheljabinsk im Februar 2013 bestens dokumentiert. Russische Automobilisten haben nämlich die Angewohnheit, auf dem Armaturenbrett ihrer Wagen so genannte Dashcams laufen zu lassen, um Beweismaterial liefern zu können, wenn sie einen Verkehrsunfall haben. In diesem Fall zeigten sie eben statt zerbeulten Blechs den Einschlag eines Himmelskörpers, und die Videos wurden in der Folge zu Dutzenden auf Youtube hochgeladen.

Videos, die dort veröffentlicht werden, unterliegen nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer so genannten Standard-Lizenz, die im Vergleich mit den Creative-Commons-Modulen einer CC0 entspricht. Mit dem Vorgang des Hochladens stimmt der Urheber zu, dass sein Video den anderen Usern entgeltfrei „der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung“ zur Verfügung gestellt wird. Nicht einmal der Name muss genannt werden.

Das klingt zunächst einmal wie ein großer Selbstbedienungsladen für Video-Content. Es gibt hier aber einen Haken. Sobald nämlich der Nutzer sein Video von der Webseite entfernt, erlischt auch diese Standard-Lizenz. Die Frage, ob jemand überhaupt der Urheber eines bei Youtube hochgeladenen Stückes ist, muss dabei außen vorbleiben – das ist ein Problem, das gleichermaßen für alle Inhalte gilt, deren Herkunft man nicht persönlich kennt. Hier ist es also dringend geraten, die Einwilligung der Urhebers einzuholen. Das kann ein wenig Zeit in Anspruch nehmen, denn die Kontaktaufnahme ist nur über die Webseite möglich, und wer weiß schon, wie oft die entsprechenden User dort aktiv sind, um zu prüfen, ob es Nachrichten für sie gibt?

Andere Videoplattformen gehen etwas restriktiver mit dem hochgeladenen Content um. Vimeo beispielsweise versieht die hochgeladenen Videos nicht automatisch mit einer Standard-Lizenz, sondern bietet den Nutzern die Möglichkeit, ihren Content über Creative Commons je nach Wunsch zu schützen oder freizugeben, oder eben gar keine Lizenz zu vergeben. Das ist übrigens auch bei Youtube möglich, aber eben kein Standard.

Fazit

Was zunächst einfach und unkompliziert klingt, erweist sich im Produktionsalltag oft als Minenfeld, abhängig davon, für wen man arbeitet und wie etabliert das Konzept der CC-Lizenzen in diesem Umfeld ist. Haben sie sich erst einmal als allgemein – oder zumindest weitgehend – akzeptierter Standard für das Rechtemanagement von digitalen Medien durchgesetzt, werden alle Seiten mit größerer Sicherheit handeln können. Es bleibt also zu hoffen, dass in Zukunft die Creative-Commons-Lizenzen auch in den Fernsehanstalten ohne größere Diskussionen anerkannt werden. Zeit wäre es dafür.

Den ersten Teil des Artikels können sie hier lesen.

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