Synchronschauspieler dürfen nicht als Selbstständige abgerechnet werden, sie sind in jedem Fall abhängig Beschäftigte. Nun liegt die Begründung zum Urteil vom April vor. Synchronfirmen, die Synchronschauspieler und -schauspielerinnen weiterhin als Selbstständige beschäftigen, machen sich strafbar. Die Begründung zur Entscheidung vom 27. April 2016 in Kassel geht davon aus, dass die Tätigkeit der Synchronschauspieler eine abhängige und damit…
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