Die Gefahren durch Scheinwerferstrahlungen sind kein neues Thema, erhalten durch moderne Scheinwerfer aber eine neue Dimension. Alles halb so schlimm – oder wichtiger denn je?
Verbrennungen durch UV-Strahlung sind ein Thema, seit HMI-Scheinwerfer im Einsatz sind, die aus gutem Grund niemals ohne Schutzglas betrieben werden dürfen. Entladungslampen hatten eben ihre Risiken. Heute ist ein Großteil der eingesetzten Lampen mit LEDs ausgestattet, die weder UV- noch Infrarot-Strahlung emittieren. Eigentlich ist man nun sicherer unterwegs, müsste man denken.
LED-Scheinwerfer sind wesentlich kompakter, „kühler“ und leiser geworden als ihre technologischen Vorgänger. Die Lichtausbeute und die optischen Systeme dagegen haben sich deutlich gesteigert. Das führt zu einer Unterschätzung, mit welcher Energie wir das Licht durch den Raum schicken, auch wenn die Infrarot- und UV-Anteile deutlich geringer sind als etwa bei den Entladungslampen. Zudem waren die leistungsstarken Scheinwerfer von früher schwer, klobig, wurden sehr heiß und hatten auch ihren Preis, so dass sie nur mit geschultem Personal zum Einsatz kamen. Grundsätzlich hatte man schon Respekt vor diesen „Trümmern“ von Scheinwerfern und wusste: Die können was!
Heute jedoch erreichen wir mit kompakten, leichten und preisgünstigen Scheinwerfern eine Lichtleistung, in der das sichtbare Licht selbst eine Gefahr darstellt und deshalb eine andere Wahrnehmung von uns erfordert.
Bewusstsein schaffen
Wir müssen uns also des Umgangs mit dem Scheinwerfer (wieder) bewusster werden. Was mit der reinen Lichtstrahlung, auch ohne IR- und UV-Strahlung möglich ist, hat sich deutlich geändert. Erfahrung macht klug, und so haben die „alten Hasen“ bestimmt schon selbst in Bühnenböden oder Kulissen hin und wieder ein Brandloch hinterlassen. Die größte Gefahr aber geht von Halbwissen oder schlechter Vorbereitung auf den Job aus, gepaart damit, dass heute für relativ wenig Geld Geräte zur Verfügung stehen, deren Leistung und Zerstörungspotenzial oft nicht bewusst sind.
Als im Bühnenbereich die ersten Beamlampen mit engen Lichtkegeln um die 2 Grad zum Einsatz kamen, hatte man schon einen ersten Eindruck, wie energiereich Licht sein kann. Jetzt sind, ebenfalls im Veranstaltungsbereich, die ersten Scheinwerfer mit Laser-LED als Leuchtmittel auf dem Markt, was noch einmal eine deutliche Steigerung der „Strahldichte“ bedeutet. Bei der Gefährdung durch Licht geht es nicht mehr um die Beleuchtungsstärke selbst, sondern mehr um diese Strahldichte. Mittlerweile haben einige Fachleute Vorträge über die Blaulichtgefährdung gehalten, darunter und vielbeachtet auf der LEaT con 2023. Die Berufsgenossenschaft widmet mit ihrer Schrift „Scheinwerfer“ dem Thema einen eigenen Absatz und Anhang.
Aber richtig flächendeckend gegriffen hat das Thema noch nicht, dazu ist es leider auch noch komplex und abstrakt. Und wie so oft im Leben: Es muss erst etwas passieren, bevor die notwendige Aufmerksamkeit entsteht.
Der Fall Anke Schierenbeck
Auf die UV-Lichtverbrennungen durch Scheinwerfer wurde die Öffentlichkeit damals erst aufmerksam, als König Baudouin und Königin Fabiola von Belgien während einer Zeremonie im Freien von so starken Fernsehscheinwerfern beleuchtet wurden, dass sie einen Sonnenbrand erlitten. Anke Schierenbeck ist zwar keine Adlige, jedoch als Teamleitung Projektmanagement bei VisionTwo bestens vernetzt, zumindest in der Licht-Branche also eine Persönlichkeit mit über 15 Jahren Erfahrung im Umgang mit Scheinwerfern. Und im Gegensatz zu damals, als der UV-Anteil im Scheinwerferlicht beim Königspaar zu Hautverbrennungen führte, war es nun ein Bereich des sichtbaren Lichtes, der zur Netzhaut im Auge vordringen konnte und dort zu deren Schädigung führte.
Die Situation fand zwar im Veranstaltungsbereich statt, beleuchtet aber dennoch die Gefahren, die überall, auch an Film- und TV-Sets von LED-Licht ausgehen können. Konkret ging es um einen „Shootout“ von Scheinwerfern, im konkreten Fall kopfbewegter Multiquellen-Washlights mittlerer Leistungsklasse, also keine eng bündelnden Beamlights, keine Entladungslampe und auch keine Laser-Lichtquelle – eine Situation, die standardmäßig immer wieder auftritt und in Bezug zur Entfernung zum Scheinwerfer auch vergleichbar ist mit Hands-on-Geräten auf der Messe oder Lampen bei Servicearbeiten. Nebenbei kann es auch unbeteiligte Personen im Raum treffen.
Das Washlight machte einen Schwenk und Anke Schierenbeck hatte in der dunklen Shootout-Situation in Richtung Bühne gesehen – genau, als das Scheinwerferlicht mit seinem Flip unbeabsichtigt auf ihre Augen traf. Wir werden oft in unserem Job geblendet und einige schauen bewusst in die Scheinwerfer, wenn es um das Einleuch- ten geht. Anke Schierenbeck hatte zwar die Blendung als unangenehm empfunden, aber außer den üblichen Schattenbildern, wie man sie von den anderen Blendungen her kennt, war eigentlich alles sozusagen „normal“ – bis in den folgenden Tagen das Linsenmuster des Scheinwerfers als Schattenbild wieder erschien, wodurch das auslösende Ereignis nachträglich zugeordnet werden konnte.
Nicht UV, nicht IR
Verletzungen durch optische Strahlung, wie etwa Verblitzen durch Schweißarbeiten, sind auch in vielen anderen Branchen bekannt. Die technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung beziehungsweise inkohärenter optischer Strahlung, kurz TROS-IOS, werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben. Sie dienen zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch inkohärente optische Strahlung mit Wellenlängen zwischen 100 nm und 1 mm.
Wenn man das Schadensbild einer Verletzung in Abhängigkeit des Wellenbereichs betrachtet, kann man eine Auftrennung zwischen der landläufig zitierten Schweißer-Verblitzung beziehungsweise Schneeblindheit und dem Fall zu Frau Schierenbeck erkennen. Die Schweißblende, üblicherweise auch Verblitzung genannt, ist eine äußerst schmerzhafte und ernstzunehmende Verletzung der Hornhaut im Auge. Bei Schweißarbeiten tritt UV-Strahlung auf, die mehrere Meter weit reicht. Zwar ist der Schweißer selbst oft ausreichend geschützt – und wer einmal verblitzt wurde, wird Schutzbrille oder Visier nie wieder vergessen. Doch die UV-Strahlung gefährdet auch andere Mitarbeitende in der Nähe.