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Rechtliches und Grund-Setup

Streaming: Live ins Netz

24 Stunden am Tag Weltraum live: Die ISS streamt seit ein paar Jahren direkt aus dem All. Jeder mit Smartphone und Youtube-Account kann es auf der Erde auch tun. Was aber müssen Anwender beachten, wenn sie dauerhaft eine stabile Verbindung und eine vernünftige Infrastruktur aufbauen wollen? Peter Kaminski stellte für unsere Ausgabe 1-2/2018 Hardware und Software vor und gab einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen.

Die Weltraumstation ISS im Orbit der Erde
Die Weltraumstation ISS (Bild: Foto: NASA)
(Bild: NASA)

Die Internationale Raumstation ISS hat einen, der Bundestag hat einen und seit 2015 haben Gamer sogar einen eigenen Sender dafür: Die Rede ist vom Live-Stream. Streaming wird in den nächsten Jahren die Fernsehlandschaft zunehmend verändern. Der Wandel in der Distribution von Bewegtbild ist in vollem Gange. Der Verteilung als Audio/Video-IP-Stream gehört die Zukunft, denn die Distribution kann per Internet ins Heimkino, aber auch auf alle mobilen Endgeräte über G4-LTE- oder in Zukunft G5- Mobilfunknetz stattfinden.

Die Veränderungen sind dabei nicht nur technischer Natur. Für uns als Kameraschaffende kann dies neue Möglichkeiten, Betätigungsfelder und Einnahmequellen bedeuten, gerade für die vielen freien Kameraschaffenden. Dank des Streamings ist es auch kleinere Unternehmen technisch möglich, eigene Fernsehsendungen einem großen potenziellen Publikum bereitzustellen. Das können Übertragungen von Fachkongressen, Konzerten, Events, Spartenprogrammen sein. Auch unternehmensinterne Übertragungen von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen wie Seminaren oder größeren Konferenzen im Industriebereich.

RUNDFUNKZULASSUNG FÜR WEB-TV

Bevor wir auf die Technik zu sprechen kommen, muss man auch ein paar Worte zu der rechtlichen Situation sagen, denn bei der öffentlichen Übertragung sind einem als Anbieter in Deutschland durchaus Grenzen gesetzt. In Deutschland regulieren die Landesmedienanstalten nicht nur Rundfunk und Fernsehen, sondern auch das sogenannte Web-TV. Wenn man 500 Zuschauer oder mehr über ein Live-Streaming erreicht, dann ist für die Verbreitung in Deutschland eine Rundfunkzulassung erforderlich. Alle sogenannten Telemedien auf Abruf, also reine On-Demand- Angebote, die vom Zuschauer aus gestartet werden, benötigen dagegen keine Rundfunkzulassung.

Ob eine Rundfunkzulassung überhaupt erforderlich ist, hängt vom Programmangebot ab. Inhalte ohne journalistisch-redaktionelle Gestaltung bedürfen nämlich grundsätzlich keiner Rundfunkzulassung, unabhängig von der Höhe der Zuschauerzahlen, wie zum Beispiel ein Live-Konzert, das ohne Moderation übertragen wird. Auch die Regelmäßigkeit eines Programmangebots kann zur Folge haben, dass eine Rundfunkzulassung erforderlich wird.

Die Landesmedienanstalten haben sich mittlerweile auf diese Situation eingestellt und bieten in der Regel auf ihren Web-Seiten Informationen zu dem Thema an. Zudem kann man sich im Bedarfsfall auch an die Medienanstalten wenden, um im Detail zu klären, ob eine Rundfunkzulassung erforderlich ist oder nicht. Man ist hier in der Praxis sehr hilfsbereit und zur Klärung bemüht. Eine solche Rundfunkzulassung ist natürlich auch mit Kosten verbunden, da für die Erteilung einer solchen die Kostensatzung einen Gebührenrahmen zwischen 1.000 und 10.000 Euro vorsieht.

TECHNIK

Hier soll es um Aufbauten gehen, mit denen Kameraprofis ins Streaming starten können. An die Infrastruktur einer Internationalen Raumstation soll das nicht herankommen. Viele Kameras verfügen heutzutage schon direkt über die Möglichkeit, einen IP-Stream mit H.264-Kodierung zu übertragen. Als professionelle Anwender kommt man aber natürlich schnell in die Situation, mehrere Kameras für eine Übertragung einsetzen zu müssen. In diesem Fall gibt es verschiedenste technische Lösungsansätze, die wir hier – auch mit weiteren produktbezogenen Beiträgen in zukünftigen Ausgaben – vorstellen möchten.

Prinzipiell sind neben der direkten IP-Übertragung der Kamera zwei technische Lösungen möglich, und zwar eine rein Hardware-basierende oder eine Lösung mit an einem Rechner/PC angeschlossenen Interface für die Kameraanbindung und einer Software, die diese Kameras auf den  Stream aufschalten kann und die zu übertragenden Audio/Videoinhalte entsprechend kodiert. Zur Übertragung kommt bei den meisten Streaming-Diensten der H.264 Codec zum Einsatz, der bei relativ geringer Bitrate eine hohe Bildqualität gewährleistet.

Eine in der Praxis nicht zu unterschätzende Herausforderung ist die erforderliche Internetanbindung am Ort des Geschehens. Auch wenn es theoretisch mit deutlich geringerer Bitrate funktionieren sollte, ist eine Internetanbindung mit 10 Mbit/s eine Grundvoraussetzung für den störungsfreien Betrieb, auch wenn man mit etwa 2 Mbit/s eine sehr gute 720/p30-Übertragung mit H.264-Codec erzielt. Im lokalen Netz sollten dann zudem auch keine anderen bandbreitenhungrigen Dienste laufen. Am besten, man probiert die Anbindung vor der Übertragung aus, auch wenn theoretisch genügend Bandbreite bereitstehen sollte. IP – also das Internet Protocol – ist ja ein paketorientiertes Übertragungssystem.

Die Pakete können unterschiedliche Laufzeiten und Wege gehen und auch anders priorisiert sein. So kann man über ein entsprechendes Quality-of-Service-Management in den Routern häufig eine deutliche Verbesserung im Punkt Übertragungssicherheit von Streaming-Diensten erreichen. Solche Dinge sollte man mit dem IT-Spezialisten vor Ort absprechen. Eine andere Möglichkeit ist, gegebenenfalls einen temporären DSL-Anschluss für das anstehende Streaming einzurichten, auf dem keine weiteren Dienste betrieben werden. Bei vielen Telekommunikationsanbietern gibt es hierfür extra Ansprechpartner beziehungsweise Abteilungen. Ob so eine Lösung in Frage kommt, entscheidet aber meistens nicht der technische Rahmen, sondern eher der Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets.

Sie können hier noch die Möglichkeiten zur Umsetzung von hochwertigen Live-Streaming nachlesen.

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